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Startgeldrefundierung

Clubmitglieder können die Refundierung von Nenngeldern für Verbandsregatten in vom ÖSV anerkannten Klassen und Yardstickregatten beantragen.

 

Für den Antragsteller muss in der eingereichten Regatta jedenfalls zumindest drei Viertel der Wettfahrten gewertet (kein DNF, OCS, usw.) sein. Ausgeschlossen sind Regatten, die über die Jugendförderung gefördert wurden.

 

Es wird jener Betrag herangezogen, der bei Einhaltung des Meldeschlusses zu bezahlen gewesen ist. Eine Refundierung wird nur in Höhe des Betrages gewährt, den der Antragsteller bei gleichmäßiger Aufteilung des Nenngeldes auf alle Crewmitglieder zu leisten gehabt hätte.

 

Anträge zur Refundierung können per e-mail bis Ende September des Jahres der Regatten eingebracht werden – an ofice@ycbb.at. Dem Antrag auf Refundierung ist die Ausschreibung (Meldegeld) und die Ergebnisliste beizufügen. Aus der Ergebnisliste hat zweifelsfrei hervorzugehen, dass der Antragsteller bei der betreffenden Regatta egal ob als Steuermann oder Crew für den YCBB gestartet ist.

 

Vorstand des YCBb 21.08.2024