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Sturmwarnung Neusiedlersee

Vorwort

Gemäß §14 Burgenländisches Katastrophenhilfegesetz Abs.2 obliegt denjenigen Neusiedlersee-Ufergemeinden, in denen Strandbäder betrieben werden oder Schifffahrtsbetriebe ihren Standort haben die Errichtung und Erhaltung der erforderlichen Sturmwarnanlagen. In Abs.4 wird festgelegt, dass die Landesregierung durch Verordnung die in Betracht kommenden optischen Zeichen unter Bedachtnahme auf ihre deutliche Unterscheidbarkeit einheitlich festzulegen hat.

Allgemeines

Der Neusiedler See, als einziger Steppensee Mitteleuropas mit einer Nord-Süd-Erstreckung von 36 km und einer Breite von 7 bis 14 km, entwickelte sich zu einem Eldorado für die Wassersportler. Besonders die hervorragenden Windverhältnisse locken Segler und Surfer, in letzter Zeit auch immer mehr Kite-Surfer, ihren Sport auf dem Neusiedler See auszuüben. Die Gefahren des Sees werden von den Sportlern und Urlaubern aufgrund der geringen Wassertiefe unterschätzt. Durch die geringe Wassertiefe und der großen Fläche (ca. 370 km2) entstehen bei Schlechtwetter Wellen von einem Meter und mehr. Diese kurzen Wellen bereiten den Urlaubern und Wassersportlern oft große Probleme. Alljährlich geraten dutzende Segler, Surfer sowie Benutzer von Tret-, Ruder- und Elektrobooten in Lebensgefahr.

Anlagenbeschreibung

Im Jahr 1994 wurde an 9 Standorten rund um den Neusiedler See eine Sturmwarnanlage errichtet. Im Jahr 2002 wurde die Anlage modernisiert (neue Steuerungseinheit, Tausch der Funkeinheit, Einbindung in das digitale Bündelfunknetz Burgenland auf TETRA 25 Standard). Die Sturmwarnanlagen bestanden aus einem orangen Blinklicht, einer Steuereinheit und einem integrierten Bündelfunkgerät zur Fernauslösung beziehungsweise Überwachung. Die Auslösung der Sturmwarnung wurde vom Landespolizeikommando Burgenland aufgrund von Wetterinformationen der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik durchgeführt. Im Rahmen eines EU-Projekts über die Erneuerung und Erweiterung der Sturmwarnanlage am Neusiedler See wurden die Warnleuchten erneuert, die Steuerkästen auf die neue Technik adaptiert und 2 neue Standorte (Weiden und Fertörakos) in Betrieb genommen. Durch den Lampentausch wurde die Sichtbarkeit der Lichtsignale wesentlich erhöht. Seit 2010 erfolgt die Auslösung über die Landessicherheitszentrale Burgenland.

Blinksignale

■ 40mal pro Minute: Vorwarnung ab Windstärke 6 (Windgeschwindigkeit ab ca. 40 km/h und steigende Tendenz)

■ 90mal pro Minute: Sturmwarnung ab Windstärke 8 (Windgeschwindigkeit ab 60 km/h und steigende Tendenz) Die Auslösung der einzelnen Signale kann einzeln, in beliebig zusammengestellten Gruppen oder in Summe erfolgen. Die Fern-Auslösung beziehungsweise Fern-Überwachung erfolgt rechnerunterstützt über eine Grafikoberfläche. Eine Vorort-Auslösung durch berechtigte und eingeschulte Personen ist im Anlassfall ebenfalls möglich.  

https://www.lsz-b.at/leistungen/sturmwarnung/